Diese Schulung ist für jedermann geeignet - nicht nur für frühpädagogische Fachkräfte; nur die gewählten Beispiele sind aus dem Kita-Bereich.
Gemäß § 4 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung) dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung für ihre jeweilige Tätigkeit über entsprechende Fachkenntnisse verfügen.
Wenn Sie eine dieser Essenssituationen in Ihrer Einrichtung praktizieren, müssen alle Mitarbeiter/innen und sonstigen Personen, die an dieser Essenssituation in irgendeiner Form beteiligt sind, die Grundschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung absolvieren:
- Frühstück und/oder Nachmittagssnack wird in der Kita zubereitet
- Mittagessen: Fremd-Warm-Anlieferung
- Mittagessen: Fremd-Kalt-Anlieferung (ggf. mit Lagerhaltung)
- Mittagessen wird in der Einrichtung frisch zubereitet (ggf. mit Lagerhaltung)
Am Ende des Kurses können Sie einen Nachweis (Zertifikat) anfordern.
Kurskonzept „Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz - Die Komplettlösung für Kindertageseinrichtungen“
Kita-Campus hat deshalb zusammen mit Roland Prinz, einem anerkannten Experten in Sachen „Lebensmittelhygiene“ und „Infektionsschutz“ ein Schulungskonzept entwickelt, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Einen Überblick über gesetzlichen Anforderungen (Schulungen, Belehrungen, HACCP-Konzept) und die entsprechenden Angebote von Kita-Campus finden Sie auf unserer Spezialseite "Lebensmittelhygiene".
Besonders erwähnenswert ist, dass alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kita, erlaubnispflichtige Tagespflege) mit leicht verderblichen Lebensmitteln zu tun haben, alle auf der o.g. Spezialseite genannten Schulungen/Belehrungen (regelmäßig) absolvieren müssen.
Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Kurs beträgt 6:15 Std. (8,3 UE).