Der Kurs Umgang mit Kindeswohlgefährdung ist in zwei Teile aufgeteilt.
Zunächst erhalten Sie einen Einblick in das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung nach dem § 8a SGB VIII. Zum besseren Verständnis ist das Vorgehen in 4 Phasen eingeteilt (nach Slüter): die Orientierungsphase, die Phase der Beziehungsaufnahme, die Prozessorientierte Bewertung und das Ende der Beratung. Innerhalb dieser Phasen haben Sie die Möglichkeit, sich mit den Grundlagen der Gesprächsführung auseinander zu setzen und Dokumentationsformen kennen zu lernen. Diese helfen Ihnen, die Beobachtungen auf eine objektive Ebene zu heben und sind Diskussionsgrundlage sowie Entscheidungshilfe für Ihr Team, ob und wann eine insoweit erfahrene Fachkraft eingeschaltet werden muss. Des Weiteren erfahren Sie, wo und welche Hilfe Ihnen als Leitung, Träger oder fallführende Fachkraft zur Seite steht und wann eine Beratung der Eltern als beendet gelten kann.
Im zweiten Teil dieses Kurses hören Sie, welche Voraussetzungen Träger und KiTa-Leitung schaffen müssen, um eine präventive Auseinandersetzung des KiTa-Teams mit dem Thema Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitenden zu gewährleisten. Sie erfahren, welche Hilfestellungen nützlich und welche Fragestellungen zur Auseinandersetzung für das KiTa-Team wichtig sind.
Zuletzt erfahren Sie, welche Pflichten die Kita-Leitung in ihrer Rolle als Vorgesetzte gegenüber der einzelnen Ebenen (Kind, Eltern und Mitarbeitenden) hat. Sie lernen die Handlungshilfe für den Umgang mit gewalttätigem, übergriffigem und/oder sexualisiertem Verhalten durch Mitarbeitende von Kindertagesstätten vom Rheinischen Verband kennen, die konkret beschreibt, welche Schritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdendem Verhaltet gegenüber einem Mitarbeitenden möglich sind.
Wir möchten Ihnen mit dem Kurs Wissen vermitteln und Werkzeuge an die Hand geben, mit dem Sie sich diese sich dieser Aufgabe stellen können und Sicherheit im Umgang damit erhalten.
Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Kurs beträgt 2:15 Std. (3 UE).
Wichtig: falls Ihre individuelle Lernzeit davon abweicht, können Sie am Ende des Kurses die Datei "Stundennachweis Lernzeiten" herunterladen und Ihre individuelle Lernzeit dort eintragen (als Nachweis für Träger, Jugendamt etc.).