5. Werden die Kurse anerkannt?

In Kürze

Ihr Träger entscheidet, was er anerkennt - es gibt keine staatlichen Stellen, die Online-Kurse anerkennen

Im Detail

Was die Fort- und Weiterbildung der frühpädagogischen Fachkräfte betrifft, gilt das im KJHG verankerte Prinzip der Trägerautonomie, da das KJHG als Bundesgesetz über den Landesgesetzen steht (Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“).

Trägerautonomie = alle Träger in allen Bundesländern haben jederzeit das Recht, andere Themen (als die in den Bildungsplänen der Bundesländer genannten), die sie als wichtig und relevant für Ihre Einrichtungen ansehen, Ihren MitarbeiterInnen als Fortbildungsthemen „vorzuschreiben“ - auch wenn sie dies in der Regel in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen tun (oder ihnen gar die Entscheidung darüber ganz überlassen).

Beispiel: Wenn Sie in einer Montessori-Einrichtung arbeiten, werden Sie in keinem Bildungsplan Montessori-spezifische Themen finden. Nichtsdestotrotz werden Sie und Ihr Träger aber ein gesteigertes Interesse daran haben, dass Sie sich genau in diesem Themenfeld weiterbilden – und auch tun können, denn es ist ja letztlich Ihr Arbeitgeber, der darüber entscheidet (Trägerautonomie).

 

Hinweise zur Anerkennung für Tagespflegepersonen

Die Anerkennung unserer Kurse als Fortbildung im Rahmen der jährlich nachzuweisenden Stunden (z.B. in Baden-Württemberg und Bayern 15 Stunden jährlich) obliegt nach unserer Kenntnis dem jeweiligen Jugendamt, das für Sie zuständig ist.

Damit Sie unsere Kurse dort auch anerkannt bekommen, sollten Sie mit Ihrem Jugendamt Kontakt aufnehmen und Ihnen von unserem Angebot (welches Sie gerne als Fortbildung anerkannt hätten) berichten. Nach unserer Erfahrung und den Rückmeldungen unserer Kunden akzeptieren die Jugendämter in der Regel diese Art der Fortbildung problemlos.

Wenn Sie bezüglich der Anerkennung unsere Unterstützung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung - vorzugsweise telefonisch (02602 - 672 9144). Wir helfen Ihnen gerne.

 

 

Zuletzt aktualisiert am 30.08.2022 von Joachim Alberti.