24. Bieten Sie auch die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an?

Nein, die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bieten wir auf Kita-Campus nicht an, weil diese von einem vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt durchführen muss.

Alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen bieten wir (zum Teil kostenlos) an.

Eine Übersicht über alle Lebensmittelhygiene-Schulungen und Infektionsschutz-Belehrungen finden Sie auf unseren Spezialseiten "Lebensmittelhygiene" bzw. "Infektionsschutzbelehrungen".

Zuletzt aktualisiert am 29.01.2023 von Joachim Alberti.