16. Gibt es ein Zertifikat (Online-Kurse)?

In den meisten Kursen können Sie am Ende eine Wissensüberprüfung in Form eines Quiz machen. Wenn Sie dieses Quiz bestehen (50 Prozent oder mehr richtig), können Sie sich direkt aus dem Kurs heraus selbst ein auf Sie persönlich ausgestelltes Zertifikat ausdrucken. Es dient als Fortbildungsnachweis gegenüber Ihrem Träger und/oder dem Jugendamt.
Falls kein Quiz angeboten wird, können Sie sich am Ende des Kurses ebenfalls ein auf Sie persönlich ausgestelltes Zertifikat ausdrucken - oder einen alternativen Nachweis der absolvierten Fortbildung.

Auf den Zertifikaten befinden sich diese Angaben:
• die Bearbeitungsdauer (durchschnittliche Bearbeitungszeit)
• der Titel des Kurses
• der Name der Autorin des Kurses
• das Datum der Ausstellung des Zertifikates
• der Name des Kursteilnehmers
• digitale Unterschrift der Inhaberin von kita-campus.de

Teilnahmebestätigung
Bei allen Kursen können Sie sich am Ende jeweils eine Teilnahmebestätigung ausdrucken, auf dem Sie selbst Ihren Namen und das Datum eintragen können. Es dient - genauso wie das Zertifikat - als Fortbildungsnachweis gegenüber Ihrem Träger oder dem Jugendamt.

Wichtig
Wir von Kita-Campus versenden weder Zertifikate noch Teilnahmebestätigungen. Schauen Sie bitte auch hier: https://www.kita-campus.de/faq/ich-konnte-mein-zertifikat-nicht-ausdrucken.html

 

Eine Übersicht, in welchen Kursen welche Nachweise angeboten werden, können Sie unserer Schulungsübersicht* entnehmen:

Download als Excel - Download als pdf

* Die Schulungsübersicht können Sie (als Träger oder Kita-Leitung übrigens auch dazu verwenden, die absolvierten Kurse Ihrer Mitarbeiterinnen einzutragen.

 

Besonderheiten

(1) Lebensmittelhygiene - Schulungen: Wenn Sie die Multiple-Choice-Fragen am Ende der Kurse zu mehr als 50 Prozent richtig beantworten, erhalten Sie ein in allen Bundesländern voll gültiges Teilnahmezertifikat.

(2) Infektionsschutz - Belehrungen: Wenn Sie die Belehrung = den Kurs absolviert haben, können Sie sich am Ende das "Formblatt Folgebelehrung" (§ 43 IfSG) bzw. die "Erklärung über die erfolgte Belehrung" (§ 35 IfSG) herunterladen und es ausfüllen (gilt in allen Bundesländern/bundesweit als gesetzlicher Nachweis, dass Sie belehrt wurden).

Wie sehen die Nachweise bei (1) und (2) aus? >> Muster finden Sie hier.

Hier finden Sie das Formblatt/die Erklärung von (2):

Zuletzt aktualisiert am 16.11.2023 von Joachim Alberti.