Was ist ein Kinderschutzkonzept?
Schutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen sollen das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung in einem institutionellen geschützten Rahmen für alle Kinder, die die Kita besuchen, sicherstellen. Ebenso sollen Schutzkonzepte zu einem gewaltfreien Arbeitsplatz beitragen.
Warum braucht eine Kita ein Schutzkonzept?
Jede Kita muss ein Kinderschutzkonzept vorweisen – dies ist mit dem reformierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz seit Juni 2021 in Deutschland bindend.
Kitas haben den Auftrag, die ihr anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen. Die Kitas sollen ein sicherer Raum sein, der Kindern Freiräume in ihrer altersgemäßen Entwicklung lässt und auch Auffälligkeiten und deren mögliche Ursachen nicht ignoriert. Alle Mitarbeiter/innen sollen dazu beitragen, diese Atmosphäre herzustellen. Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes regt alle im Team zum Reflektieren an und regelt bestimmte Punkte klar.
Was gehört in ein Schutzkonzept hinein?
Mögliche Inhalte können sein: Leitbild und Verhaltenskodex, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren, Personal-Management, Präventionsangebote, wie die Verhaltensampel, Kooperation mit Fachkräften und Notfallplan – „wenn es doch passiert“.
Ein umfassendes Schutzkonzept beinhaltet z.B. auch Themen wie „Übergriffe unter Kindern“, Schutz vor sexualisierter Gewalt“, „Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung außerhalb der Kita“.
Allerdings sollte jedes Team mit dem Träger gemeinsam eventuelle weitere Inhalte besprechen und festlegen.
Wer muss ein Schutzkonzept erstellen?
Jede Kita muss ein Kinderschutzkonzept vorweisen – dies ist mit dem reformierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz seit Juni 2021 in Deutschland bindend. Das bedeutet, dass der Träger mit der Betriebserlaubnis für eine Kita unter anderem ein Kinderschutzkonzept vorlegen muss. Er hat die Verantwortung – diese wird in der Praxis dann häufig an die Kita-Leitung und das Team delegiert.
Wie erarbeitet ein Team ein Kinderschutzkonzept?
Ein Team braucht für den Prozess der Erarbeitung
- Offenen und ehrlichen Austausch
- Vertrauen
- Den Willen, sich gegenseitig zu helfen
- Die Erkenntnis, dass niemand perfekt ist
- Kinderschutz ist nicht „Petzen“
- Verantwortung aller für alle Kinder
- Den Mut, Probleme anzusprechen
Ob das Team für den Prozess Unterstützung von extern erhält, wird der Träger entscheiden. Im Idealfall können Fachberatung oder Fortbildnerinnen mit dem Team das Konzept erarbeiten.
Warum braucht es Gewaltschutzkonzepte in Kitas?
Kinder sind eigenständige Rechtssubjekte und haben Rechte. Es werden bundesweit steigende Anzahlen von der Beschwerden bei den LJÄ über Kinderrechtsverletzungen verzeichnet. Kinder befinden sich in Kitas in besonderen Abhängigkeitsverhältnisse, je jünger sie sind umso stärker. Und es gibt rechtliche Grundlagen, die das erforderlich machen: UN-Kinderrechtskonvention, Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§1631 (2) BGB), Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SGB VIII § 8a und das Bundeskinderschutzgesetz.