Online-Kurs

Belehrung nach § 34 Abs. 5a Infektions­schutz­gesetz (IfSG)

Belehrung nach § 34 Abs. 5a Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen) überwiegend minderjährige Personen betreuen und dort Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber [bzw. Dienstherren] über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 5 [des §34] zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Turnus der Belehrung: alle zwei Jahre


Kurs-Nr.: 2.4.03

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Nutzungszeit Online-Lizenz: 3 Monate

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Kursinhalt

Diese Belehrung ist für jedermann geeignet - nicht nur für frühpädagogische Fachkräfte; nur die gewählten Beispiele sind aus dem Kita-Bereich.

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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz § 34 Abs. 5a (alt: § 35): „Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen“

Der Arbeitgeber/Träger hat alle Beschäftigten in seiner Einrichtung zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Turnus der Belehrung: alle zwei Jahre.

Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen.

Die Kursleitung dieses Kurses ist: Roland Prinz

Kursart und Abschluss

Unser Web Based Training ist ein interaktiver Online-Kurs, der Ihnen ermöglicht, unabhängig von Zeit und Ort neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

Unser Kurs besteht aus:

  • Animationen mit Grafiken, Texten, Bildern und Audio
  • Kursunterlagen: themenspezifische Dokumente zum Download im Kurs
  • Erklärung über die Belehrung (bundesweite Anerkennung). Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen.

Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Online-Kurs beträgt 1:00 Std. (1,3 UE).
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über alle Online-Kurse (mit Lernzeiten und Preisen).