Online-Kurs

Folge­belehrung nach § 43 Abs. 4 Infektions­schutz­gesetz (IfSG)

Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Arbeitgeber/Träger hat gemäß Infektionsschutzgesetz alle Personen in seiner Einrichtung, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung gehören, zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.

 

Achtung:

  • es handelt sich nicht um die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Erstbelehrung muss durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen! Alle Infos hier.
  • wenn Sie diese Belehrung im Team machen und anschließend alle sofort Ihr Zertifikat erhalten wollen, empfehlen wir Ihnen die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Teams

Turnus der Folgebelehrung: alle zwei Jahre


Kursinhalt

Diese Belehrung ist für jedermann geeignet - nicht nur für frühpädagogische Fachkräfte; nur die gewählten Beispiele sind aus dem Kita-Bereich.

WICHTIG: alle Infos finden Sie hier.

Am Ende der Belehrung können Sie einen Nachweis über die erfolgte Belehrung anfordern.

Die Kursleitung dieses Kurses ist: Roland Prinz

Kursart und Abschluss

Unser Web Based Training ist ein interaktiver Online-Kurs, der Ihnen ermöglicht, unabhängig von Zeit und Ort neue Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

Unser Kurs besteht aus:

  • Animationen mit Grafiken, Texten, Bildern und Audio
  • Kursunterlagen: themenspezifische Dokumente zum Download im Kurs
  • Formblatt Folgebelehrung (bundesweite Anerkennung). Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen.

Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Online-Kurs beträgt 1 Std. (1,3 UE).
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht über alle Online-Kurse (mit Lernzeiten und Preisen).