Recht und Gesetz

Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Arbeitgeber/Träger hat gemäß Infektionsschutzgesetz alle Personen in seiner Einrichtung, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung gehören, zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Turnus der Folgebelehrung: alle zwei Jahre

Kurs-Nr.: 2.4.04

Preis: 0,00 EUR

Diese Belehrung ist für jedermann geeignet - nicht nur für frühpädagogische Fachkräfte; nur die gewählten Beispiele sind aus dem Kita-Bereich.

WICHTIG: alle Infos finden Sie hier.

Der Arbeitgeber/Träger hat gemäß Infektionsschutzgesetz alle Personen in seiner Einrichtung, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung gehören zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Turnus der Folgebelehrung: alle zwei Jahre.

Am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen. Dort müssen Sie Ihren persönlichen Code eintragen, der im Kurs generiert wird. Bei Bedarf können Sie Ihre Teilnahme durch Kita-Campus verifizieren lassen (kostenpflichtiges Zusatzangebot) - alle Infos dazu gibt es im Kurs und hier: https://www.kita-campus.de/verifizierungen.html

Roland Prinz

  • interaktives Web-based Training
  • Download-Dokumente

Die durchschnittliche Lernzeit für diesen Kurs beträgt 45 min. (1 UE).

Formblatt Folgebelehrung (bundesweite Anerkennung)

Im Detail: am Ende der Belehrung können Sie sich einen Nachweis über die erfolgte Belehrung herunterladen. Dort müssen Sie einen Code eintragen, der im Kurs generiert wird. Bei Bedarf können Sie Ihre Teilnahme durch Kita-Campus verifizieren lassen (kostenpflichtiges Zusatzangebot) - alle Infos dazu gibt es im Kurs und hier: https://www.kita-campus.de/verifizierungen.html

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