Diese Belehrung ist für jedermann geeignet - nicht nur für frühpädagogische Fachkräfte; nur die gewählten Beispiele sind aus dem Kita-Bereich.
WICHTIG: alle Infos finden Sie hier.
Der Arbeitgeber/Träger hat gemäß Infektionsschutzgesetz alle Personen in seiner Einrichtung, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung gehören zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Turnus der Folgebelehrung: alle zwei Jahre