Der E-Learning-Kurs „KI-Führerschein für frühpädagogische Fachkräfte“ vermittelt praxisnahes Grundlagenwissen rund um den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Kita-Alltag. Im Mittelpunkt stehen pädagogische Haltung, Datenschutz, Kinderschutz und die Frage, wie KI sinnvoll unterstützen kann, ohne fachliche Entscheidungen zu ersetzen.
Themen des Kurses:
- Grundlagen: Was ist KI – und was nicht?
- Chancen und Grenzen von KI im pädagogischen Alltag
- Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Kinderschutz
- Rechtliche Orientierung für Kitas und Träger
- Pädagogische Verantwortung und Vorbildrolle
- KI-Tools, Prompts und praktische Anwendungsmöglichkeiten
Praxisnahe Fallbeispiele aus dem Kita-Alltag:
Der Kurs enthält mehrere konkrete Anwendungsbeispiele, die typische Situationen aus der Praxis aufgreifen. Dazu gehören unter anderem:
- die Planung eines Elternabends zum Thema Schulfähigkeit
- die Gestaltung eines offenen Wasser-Projekts mit Kindern
- die Einrichtung eines Kreativraums
- die Planung eines Sommerfestes
- die Überarbeitung einer Kita-Konzeption
- die Erstellung kindgerechter Bastelvorlagen mit KI-Unterstützung
Die Teilnehmenden lernen, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen, fachlich einzuordnen und an die eigene pädagogische Haltung anzupassen. Der Kurs stärkt damit die Sicherheit im Umgang mit KI und unterstützt Fachkräfte dabei, technische Entwicklungen reflektiert und verantwortungsvoll in den Kita-Alltag einzuordnen.
Wichtiger Hinweis (Näheres dazu im Kurs)
In diesen Fällen entsteht für den Träger eine (faktische) Schulungspflicht seiner Mitarbeiterinnen bezüglich KI:
- Wenn der Träger die Nutzung von KI im beruflichen Kontext erlaubt
- Wenn der Träger die Nutzung von KI im beruflichen Kontext duldet
- Wenn der Träger die Nutzung von KI im beruflichen Kontext verbietet, aber die Einhaltung dieses Verbots nicht - zumindest stichprobenartig - überprüft
* die KI-Verordnung gibt keine konkreten Schulungsinhalte vor, fordert jedoch, dass die Maßnahmen auf die technischen Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und den spezifischen Einsatzkontext der Mitarbeiter abgestimmt sind. Wenn Sie als Arbeitgeber unseren Kurs dahingehend als ausreichend für Ihre frühpädagogischen Fachkräfte bewerten, erfüllt unser Kurs die Voraussetzungen.
Hierzu ein konkretisierender Auszug aus unserem anwaltlichen Gutachten, das wir vor der Kurserstellung erstellen ließen:
"Schulungspflichten der Träger und Behörden
Nach Art. 4 KI-VO sind Betreiber und Anbieter von KI-Systemen verpflichtet, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt; dies umfasst technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung im jeweiligen Kontext. Die Vorschrift ist allerdings als „Obliegenheit“ ausgestaltet und begründet keine unmittelbare, einklagbare Pflicht für Träger von Kindertagesstätten oder Jugendämter, ihre Mitarbeitenden oder Tagespflegepersonen zwingend im Bereich KI zu schulen. Die Literatur sieht Art. 4 KI-VO als Appell, der im Rahmen der allgemeinen Arbeitgeberpflichten (z. B. nach § 618 BGB, § 13 ArbSchG) konkretisiert werden kann, wenn KI tatsächlich im Arbeitsalltag eingesetzt wird."