Aufsichtspflicht – Hinweise und Tipps für den Kita-Alltag

Aufsichtspflicht – Hinweise und Tipps für den Kita-Alltag

von Sonja Alberti

Das Thema „Aufsichtspflicht“ ist mit großer Unsicherheit behaftet. Nicht wenige empfinden es wie ein Damoklesschwert, das permanent über ihnen schwebt:  Genügt doch scheinbar schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit – und schon steht man mit einem halben Bein im Gefängnis.

Ein großer Teil der Unsicherheit resultiert daraus, dass sich das Thema irgendwie schlecht greifen lässt und viele Fragen offen bleiben. Am liebsten wäre es wohl den meisten meiner Kollegen und Kolleginnen, wenn es eine einzige, klare Regel gäbe, an die man sich halten müsste und mit der man immer auf der sicheren Seite wäre.

Aber: diese eine Regel gibt es nicht. Und infolgedessen gibt es auch keine 100%igen Lösungen für alle denkbaren Situationen. Sicherheit kann aber entstehen, wenn Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen – und das auch immer wieder. Hier einige Tipps: 

  • Mit ihrem Arbeitsvertrag stimmen Sie der Übernahme der Aufsicht über die Kinder in Ihrer Gruppe, und im Bedarfsfall auch über alle Kinder in der Kita, ausdrücklich zu.
  • Sie benötigen für eine korrekte Aufsichtsführung ausreichende Informationen über die Kinder, die sie betreuen, über die Gegebenheiten in den Räumen (ob drinnen oder draußen) und über Besonderheiten, die sich eventuell aus der konzeptionellen Grundlage der Kita ergeben können.
  • Unfälle von Kindern sind nicht gänzlich zu vermeiden. Kinder sollen und müssen für ihre gute Entwicklung auch Erfahrungen in überschaubar „gefährlichen“ Situationen machen und mit unbekannten und kniffligen Gegenständen machen. Sie müssen altersgerecht lernen, damit umzugehen.
  • Falls Sie rund um Ihr Arbeitsfeld vermeintliche Gefahrenquellen entdecken, sind Sie immer dafür verantwortlich, diese zu beseitigen oder zu melden.
  • Sie sind auch dazu verpflichtet, es Ihrer Leitung zu melden, wenn Sie sich nicht dazu in der Lage fühlen, die Aufsicht zu führen – dies kann eine einmalige Disposition sein aber auch eine generelle Überforderung.
  • Verlieren Sie in der alltäglichen Praxis nicht Ihren „gesunden Menschenverstand“. Manchmal reicht es in einer unklaren Situation schon aus, zu überlegen, wie die Eltern dieses Kindes handeln würden oder wie eine Kollegin entscheiden würde.

Und speziell zum Thema Aufsichtspflichtverletzung:

  • Was Sie pädagogisch nachvollziehbar begründen können, kann im Grunde keine Aufsichtsverletzung sein.
  • Seien Sie sich immer darüber bewusst, dass die Beseitigung von Gefahrenquellen keine exklusive Leitungsaufgabe ist, sondern von allen Mitarbeiter/innen verlangt wird.
  • Für Situationen, in denen eine Überprüfung Ihrer Aufsichtsführung durch die Justiz stattfindet, ist Ihr Träger mitverantwortlich und wird Ihnen mit aller Unterstützung zur Seite stehen.
  • Sprechen Sie mit den Kindern, altersgerecht, immer über eventuelle Gefahren oder Situationen, in denen Sie die Kinder pädagogisch begründbar selbständig etwas tun lassen. Je stärker Kinder einbezogen werden, umso eher werden sie selbst dazu in der Lage sein, Gefahren in Zukunft richtig einschätzen zu können.
  • Regen Sie für Ihr Team an, dass Sie etwa alle 2-3 Jahre eine Teamsitzung für den Austausch zum Thema „Aufsicht“ nutzen. So können neue Mitarbeiter/innen Regeln und Grundhaltungen erfahren und alle anderen, ihr Wissen immer wieder einmal auffrischen. Auch der Austausch über selbst erlebte Situationen oder Fälle aus anderen Kitas, die publik wurden, hilft sehr dabei, das eigene Verhalten zu reflektieren.

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