Rechtssichere und gut vorbereitete Kita-Übernachtung – Ist das möglich? Aber sicher!!!
In einem Instagram-Post im Mai 2026 musste ich lesen, dass es scheinbar Fachkräfte und Leitungen in Kitas ins Gefängnis bringen kann, wenn Kinder in der Kita übernachten. Daher wird hier generell dringend davon abgeraten, Übernachtungen überhaupt noch anzubieten.
Leider tragen solche Beiträge nur dazu bei, Verunsicherung zu verbreiten. Der Beitrag hat meiner Meinung nach nichts mit sachlicher Aufklärung zu tun und gibt auch keinerlei Antworten auf die Fragen, WIE eine Kita-Übernachtung denn sicher stattfinden könnte. Stattdessen: Einfach absagen.
Und damit vielen Kindern ein ganz besonderes Erlebnis nehmen, auf dass sie sich vielleicht schon Jahre freuen und das pädagogisch einiges an Vorteilen zu bieten hat.
Aber woher die Kompetenzen des Post-Verfassers kommen, bleibt ohnehin im Dunkeln… dann mache sich jede selbst ein Bild.
Mein Rat an alle, die das Angebot der Kitra-Übernachtung nicht streichen wollen, ist:
Sorgt dafür, dass alle wichtigen Regelungen, Absprachen und Informationen vorher auf den Tisch kommen und legt mit den Kindern los!
Im Post wurden folgende Probleme aufgeführt:
- Brandschutz & Betriebsgenehmigung
- Aufsichtspflicht & Schutzkonzepte
- Arbeitszeitgesetz
Die sehr verallgemeinerte Darstellung rät von den Übernachtungen pauschal ab – und gibt keine Hinweise darauf, unter welchen guten Voraussetzungen sie denn weiterhin stattfinden könnten. Das halte ich für oberflächlich. Und daher hier meine Einschätzung zu den genannten „Problemen“:
1. Brandschutz & Betriebsgenehmigung
Kitas sind nicht generell nur für den Tag-Betrieb durch die Betriebserlaubnis zugelassen, sondern für alle pädagogischen Angebote, die für die Erreichung der Ziele und Aufgaben (Bildung, Erziehung und Betreuung) angemessen sind.
Das bedeutet, dass durch die Kita-Konzeption begründet werden sollte, mit welchem Ziel im Rahmen von Schulvorbereitung die Übernachtungen angeboten und durchgeführt werden. Es handelt sich dann um ein „offizielles“ Erziehungsangebot der Kita und findet im Rahmen der pädagogischen Arbeit statt.
Die Kinder werden also im Rahmen der Veranstaltung gefördert, zum Beispiel durch
- Soziale Fertigkeiten verstärken
- Gemeinschaftserfahrung anbieten
- Selbständigkeit erfahren
- Partizipation erleben
- …
Das Thema Brandschutz sollte vor der Übernachtung speziell in den Blick genommen werden. Wo übernachten die Kinder? Wie sehen die Fluchtwege aus? (Siehe „Checkliste zur Kita-Übernachtung“)
2. Aufsichtspflicht & Schutzkonzepte
Für die Aufsichtspflicht gelten alle Maßnahmen, die ohnehin gelten. Wesentliche Fragen können sein:
- Wie viele und welche Mitarbeitenden und wie viele und welche Kinder nehmen an der Übernachtung teil?
- Welche weiteren Aktivitäten sind geplant?
- Stehen den Mitarbeitenden alle Informationen zur Verfügung stehen, die wichtig werden könnten?
- …
Hier verweise ich auf unsere Kurse zum Thema „Aufsichtspflicht“. Wer gut informiert ist, steht nicht „mit einem Bein im Gefängnis“!
Viele Kita-Schutzkonzepte benennen nicht explizit die Thematik der Übernachtungen in der Kita. Dies ist aus meiner Sicht aber auch nicht zwingend notwendig. Alle dortigen Aussagen zu
- Regeln für Intim-Situationen (z.B. Umzieh- und Schlafsituationen)
- Verhaltensregeln der Fachkräfte
- Keine unnötigen Eins-zu-Eins-Situationen
- Transparente Abläufe
- Klare Dokumentation von besonderen Vorkommnissen
gelten auch für die Übernachtung.
Der Betreuungsschlüssel muss der Situation angepasst sein, um Unfälle zu vermeiden und Gefahrenlagen erkennen zu können. Bei Übernachtungen ist zu berücksichtigen, dass sich besondere Bedürfnisse ergeben und Herausforderungen stellen können – sei es Heimweh oder die Erfahrung der Übernachtung. Kinder können anders reagieren und sich anders verhalten als gewohnt. Zudem benötigt neben den Kindern auch das Personal Ruhephasen, um die Aufsicht für die gesamte Zeit gewähren zu können = genügend Personal einplanen.
3. Arbeitszeitgesetz
Die Besonderheiten für den Dienstplan gilt es zu beachten. Hier noch einmal die wesentlichen Fakten, die berücksichtigt werden müssen:
- Alle Mitarbeitenden, die an der Übernachtung teilnehmen, dürfen geplant (Ausnahmen sind immer Notfälle oder unvorhersehbare Zwischenfälle) nicht länger als 10 Stunden arbeiten oder auch Bereitschaftsdienst leisten.
- Alle Mitarbeitenden, die an der Übernachtung teilnehmen, müssen zwischen dem Arbeitsende und einer erneuten Arbeitsaufnahme eine Pause von 11 Stunden haben.
- Die üblichen Pausenzeiten, ab 6 Stunden 30 Minuten und ab 9 Stunden 45 Minuten, sind einzuplanen und -halten.
Es ist also zunächst davon auszugehen, dass für die Mitarbeitenden ein Schicht-System erarbeitet werden muss, damit niemand länger als 10 Stunden arbeitet. Und der Dienstbeginn nach der Übernachtung muss die 11-Stunden-Pause einhalten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bestätigt auch, dass Kinder, die an einer Übernachtung teilnehmen und im Rahmen der Veranstaltung gefördert werden – also etwa soziale Fertigkeiten erlernen und andere Zusammenhänge erfahren können - Versicherungsschutz haben. Die Übernachtung sollte daher am besten daher in ein weiteres Programm eingebettet sein – z.B. umfasst dies – neben einer Vorbereitung – ebenfalls den Abend und den nächsten Morgen.
Ich habe für Sie eine Checkliste zur Kita-Übernachtung erstellt, die Sie frei verwenden können.
DOWNLOAD Checkliste zur Kita-Übernachtung
Literaturverzeichnis
Dieser Blog-Artikel wurde unter Zuhilfenahme der Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) erstellt – Quelle: https://www.kinderkinder.dguv.de/nachts-in-der-kita/ (entnommen am 20.05.2026).