Dieser Kurs wird Ihnen vermitteln, in welchen Situationen eine Verletzung der Aufsichtspflicht zustande kommen kann.
Eindeutige Regeln und Verhaltensweisen, die garantiert eine Verletzung der Aufsichtspflicht verhindern, gibt es leider nicht. Das bedeutet, dass immer wieder in jedem individuellen Fall überprüft werden muss, ob alle Maßnahmen, die eine angemessene Aufsichtsführung beinhaltet hätten, auch durchgeführt wurden.
In einem konkreten Falle muss dem Aufsichtspflichtigen eine fahrlässige, grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verletzung seiner Aufsichtspflicht nachgewiesen werden. Die Unterscheidung dieser drei Begriffe wird im Kurs erläutert, damit sie diese in Zukunft besser einschätzen können.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Kurs ist allerdings auch die Tatsache, dass bei aller Vorsicht und Einschätzung von Gefahrenquellen der pädagogische Auftrag der Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen, nicht außer Acht gelassen werden darf. Kinder sollen sich zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln und können dies nur tun, wenn sie ausreichend Möglichkeiten haben sich auszuprobieren und auch an neuen, herausfordernden Situationen weiterzuentwickeln. Dieses Spannungsfeld wird im Kurs ebenfalls näher betrachtet.
An zahlreichen Fallbeispielen werden Ihnen dann beispielhaft Situationen erläutert, die Ihnen Ihre eigenen Entscheidungen im Alltag vereinfachen können.
Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Kurs beträgt 1:30 Std. (2 UE).
Wichtig: falls Ihre individuelle Lernzeit davon abweicht, können Sie am Ende des Kurses die Datei "Stundennachweis Lernzeiten" herunterladen und Ihre individuelle Lernzeit dort eintragen (als Nachweis für Träger, Jugendamt etc.).