Das Thema „Datenschutz“ ist für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe äußerst relevant, da dort tagtäglich jede Menge personenbezogene Daten verarbeitet werden, wobei – sofern es sich um Daten von Kindern handelt – diese in unserer Gesellschaft als besonders schützenswert gelten.
Außerdem soll zwischen den Mitarbeiterinnen der Kita und den Eltern ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, was auch umfasst, dass die Eltern sich sicher sein müssen, dass die zum Teil sehr persönlichen Daten, die sie preisgeben, in der Kita in sicheren und gewissenhaften Händen sind. Das bedeutet für Sie als Mitarbeiterin, dass Sie sensibel mit diesen Informationen umgehen und die bestehenden Regelungen zum Datenschutz einhalten müssen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das die Basis unserer Datenschutzgesetze bildet, wurde mit der nun EU-weit gültigen Datenschutzgrundverordnung, abgekürzt „DSGVO“, in allen Mitgliedsstaaten verbindlich durchgesetzt.
Im Einzelnen besprechen wir diese Themen:
- Woher kommt die Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten?
- Für welchen Träger gelten welche Gesetze, Bestimmung?
- Welche Personen betrifft der Datenschutz in Kitas?
- Welche Daten unterliegen überhaupt dem Datenschutzrecht?
- Grundsätze für die Verarbeitung, die Sie beim Umgang mit personenbezogenen Daten beachten müssen
- Welche Rechte haben die betroffenen Personen, also Kinder, Eltern, Mitarbeiterinnen usw., deren Daten Sie verarbeiten?
- Wer ist in der Kita verantwortlich für den Datenschutz?
- Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Die Auftragsdatenverarbeitung
- Die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpanne, Datenleck)
Die von uns ermittelte durchschnittliche Lernzeit für diesen Kurs beträgt 2 Std. (2,7 UE).
Wichtig: falls Ihre individuelle Lernzeit davon abweicht, können Sie am Ende des Kurses die Datei "Stundennachweis Lernzeiten" herunterladen und Ihre individuelle Lernzeit dort eintragen (als Nachweis für Träger, Jugendamt etc.).