Was ist Lebensmittelhygiene?
Unter Lebensmittelhygiene versteht man alle Bedingungen und Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Bekömmlichkeit des Lebensmittels in allen Stadien der Lebensmittelkette („vom Acker bis zum Teller“) zu gewährleisten. Lebensmittelhygiene kann man in diese Bereiche untergliedern, die allesamt in unseren Kursen besprochen werden:
- Lebensmittelrecht
- Mikrobiologie
- Leicht verderbliche Lebensmittel
- Personalhygiene
- Betriebshygiene
- HACCP
- Eigenkontrollsystem
- Rückverfolgbarkeit
- Krisenmanagement/Havarieplan
- Lebensmittelkennzeichnung
Für wen gilt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)?
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen (und folglich auch deren Mitarbeiterinnen), die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen („Lebensmittelunternehmer“). Hierzu zählen neben der Urproduktion (Landwirtschaft…) alle Zwischenverarbeiter sowie diejenigen Betriebe/Organisationen, die die Lebensmittel zum Verbraucher bringen - darunter auch Betriebe zur Gemeinschaftsverpflegung (worunter in der Regel auch Kitas fallen).
Wer muss eine Lebensmittelhygiene-Schulung machen?
Gemäß § 4 der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung) dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung für ihre jeweilige Tätigkeit über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Geschult werden müssen also alle Mitarbeiterinnen, die in diesen Betrieben arbeiten und mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen.
Oben finden Sie zwei Übersichten für Tageseinrichtungen für Kinder, in denen genau dargestellt wird, was für wen in welchen Fällen gilt.
Die Schulungen zur Lebensmittelhygiene nach VO (EG) 852/2004 nach DIN 10514 (eines der 5 Module) werden jährlich empfohlen. Sie soll auf den Arbeitsplatz bezogen sein und den individuellen Schulungsbedarf berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat für den Mitarbeiter einen entsprechenden Schulungsplan zu erstellen. Er wählt aus unseren 5 Modulen jeweils das Passende für Sie aus.
Was sind leicht verderbliche Lebensmittel?
Nach § 2 LMHV ist ein leicht verderbliches Lebensmittel ein Lebensmittel, das in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich ist, und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann. Zu den leicht verderblichen Lebensmitteln zählen beispielsweise Fleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Fische, Krebse, Eiprodukte, Speiseeis, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate.
Was ist eine Hygieneschulung?
Der Begriff „Hygieneschulung“ ist erst einmal unspezifisch, da er sich auf viele Bereiche wie beispielsweise Krankenhaushygiene, Lebensmittelhygiene usw. beziehen kann. Im letzteren Fall sind damit alle Schulungen (online, persönlich oder Mischformen) gemeint, die Mitglieder von Organisationen (Firmen, Institutionen u.a.m.) absolvieren müssen/sollten, um die im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln relevanten hygienischen Vorschriften/Standards ihrer Arbeitsbereiche kennenzulernen und umzusetzen. In der Lebensmittelhygiene sind dies die von uns angebotenen Schulungsinhalte.
Was bedeutet Hygienemanagment im Zusammenhang mit Lebensmittelhygiene?
Hygienemanagement umfasst alle Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei der Herstellung, Behandlung, Lagerung und dem Vertrieb von Lebensmitteln notwendig sind, um ein gesundheitlich unbedenkliches, qualitativ hochwertiges sowie bekömmliches Erzeugnis zu gewährleisten.
Welches sind die wichtigsten Lebensmittelvorschriften?
Zu den wichtigsten Vorschriften zählen:
- VO EG 178/2002 (Basisverordnung)
- VO EG 852/2004 und 853/2004 (Lebensmittelhygiene)
- Verordnung VO EG 2073/2005 (Mikrobiologische Kriterien)
- Richtlinie 2001/95/EG – Allgemeine Produktsicherheit
- VO 178/2002 – Basisverordnung
- Richtlinie (RL) 1829/2003 – Genetisch veränderte Lebens-und Futtermittel
- Richtlinie 1830/2003 – Rückverfolgung & Kennzeichnung von GVO Produkten
- RL 2000/13/EG – Etikettierung & Aufmachung von Lebensmitteln
- RL 2007/68 – Kennzeichnung von Allergenen
- Richtlinie 2003/89/EG – Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Inhaltsstoffe (Allergene)
Die wesentlichen Inhalte und Bedeutungen dieser Vorschriften lernen Sie in unseren Kursen kennen.
Was ist HACCP?
HACCP ist das Kürzel für „Hazard Analysis Critical Control Points“ und meint die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte - und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs.
Die HACCP Verordnung betrifft sämtliche Betriebe, in denen mindestens eine der genannten Tätigkeiten ausgeübt wird. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um Einrichtungen mit oder ohne Erwerbszweck handelt.
Lebensmittel verarbeitende und in Verkehr bringende Betriebe müssen gemäß den Grundsätzen des HACCP Systems die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte feststellen und dafür Sorge tragen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt, eingehalten, überprüft und dokumentiert werden.
Wer ist Lebensmittelunternehmer? Welche Pflichten hat dieser?
Lebensmittelunternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
Somit zählt bereits derjenige, der Lebensmittel in Verkehr bringt, als Lebensmittelunternehmer und ist somit dafür haftbar, dass die Produkte unbedenklich verzehrt werden können. Eine gute Übersicht über alle denkbaren Fälle in Kitas und Tagespflege finden Sie oben.
Lebensmittelunternehmer haben die Pflicht zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Lebensmittelhygiene - und auch die Pflicht zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Er kann die Durchführung der Schulung auch delegieren - zum Beispiel an Kita-Campus.
Was ist Inhalt der Online-Lebensmittelhygiene-Schulungen?
Die Grundschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung - („§ 4 Schulung“) umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte, die Personen, die berufsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Diese Bereiche sind:
- Lebensmittelrecht
- Mikrobiologie
- Leicht verderbliche Lebensmittel
- Personalhygiene
- Betriebshygiene
- HACCP
- Eigenkontrollsystem
- Rückverfolgbarkeit
- Krisenmanagement/Havarieplan
- Lebensmittelkennzeichnung
Die fünf Module der Schulung zur Lebensmittelhygiene nach VO (EG) 852/2004 sind jeweils Teilbereiche aus diesen Themengebieten, z.B. HACCP und Eigenkontrollsystem (Modul 4), Personal- und Betriebshygiene (Modul 3).
Wie sind Ihre E-Learning-Kurse zur Lebensmittelhygiene aufgebaut?
Unsere Kurse sind sogenannte Web Based Trainings (abgekürzt WBT’s), also multimediale Fortbildungen, die über das Internet absolviert werden können. Sie sind…
- keine Filme…
- sondern kleine Programme, die Sie in Ihrem Browser abspielen können
- sind multimedial, d.h. in aller Regel mit Texten, Bildern, Grafiken, Animationen, Sprecher, integrierten Videos, integrierten Audiodateien, Links, Download-Dokumenten, Quiz, Zertifikate (zum Selbstausdruck) usw. - wobei nicht alle Elemente in allen Kursen vorkommen müssen
- sind so gestaltet, dass Sie selbst das Lerntempo bestimmen können, d.h. Sie können pausieren, den Folieninhalt noch einmal wiedergeben, im Kurs vor und zurück springen, sich jederzeit einen Bildschirmausdruck machen (Druckbutton in der Steuerungsleiste), vom Inhaltsverzeichnis direkt zu dem Kapitel springen, das Sie bearbeiten möchten, das Quiz mehrmals machen (falls Sie einmal nicht bestanden haben sollten)
- können auf allen Endgeräten mit einer Mindestauflösung von 1024 x 768 Pixeln und zu jeder Tages- und Nachtzeit angeschaut / bearbeitet werden (also bspw. nicht auf Smartphones)
Bekomme ich ein Zertifikat für die Online Lebensmittelhygiene-Schulungen?
So wie in vielen Präsenz-Schulungen auch, gibt es auch bei unseren Online Lebensmittelhygiene-Schulungen am Ende eine Wissensüberprüfung - bei uns in Form eines kleinen Quiz. Wenn 50% oder mehr Ihrer Antworten richtig sind, können Sie sich im Anschluss daran eine Teilnahmebestätigung ausdrucken, auf der Sie den im Kurs generierten Verifizierungscode eintragen. Das Zertifikat ist in allen Bundesländern gültig. Geben Sie das ausgefüllte Zertifikat dann Ihrem Arbeitgeber.
Ach ja: sollten Sie das Quiz nicht bestanden haben, einfach den Kurs schließen und noch einmal neu starten - und dann vom Inhaltsverzeichnis aus direkt zum Quiz springen und es noch einmal versuchen.
Was kostet eine Online-Lebensmittelhygiene-Schulung?
Online-Schulungen zum Thema „Lebensmittelhygiene“ gibt es sehr viele. Die Preisspanne ist dabei enorm - bis zu mehreren hundert Euro können Sie dafür ausgeben. Unsere Kurse liegen deutlich im niedrigpreisigen Bereich, auch weil wir wissen, dass viele Träger frühkindlicher Bildungseinrichtungen mit einem angespannten Budget auskommen müssen. Dies ist dann natürlich auch für Kunden aus anderen Bereichen attraktiv.
Aber schauen Sie selbst: https://www.kita-campus.de/recht-und-gesetz.html
Wer hat die Kurse / Schulungen inhaltlich erstellt?
Die Kurse wurden von Kita-Campus in Zusammenarbeit mit Roland Prinz, einem anerkannten Experten in Sachen „Lebensmittelhygiene“ und „Infektionsschutz“ ein Schulungskonzept entwickelt, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Einen Überblick über gesetzlichen Anforderungen (Schulungen, Belehrungen, HACCP-Konzept) und die entsprechenden Angebote von Kita-Campus finden Sie in den Grafiken oben.