Sie haben die Möglichkeit, Ihr/e Teilnahmebescheinigung/Zertifikat dieser Kurse von uns verifizieren zu lassen:
- die Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- die Grundschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung - ("§ 4 Schulung")
Im Folgenden erläutern wir die Vorgehensweise, die Voraussetzungen und in welchen Fällen dies sinnvoll sein kann.
