Zertifikate und Anerkennung

Zertifikate und Anerkennung der E-Learning-Kurse von Kita-Campus

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Unsere Zertifikate

In den meisten Kursen können Sie am Ende eine Wissensüberprüfung in Form eines Quiz machen. Wenn Sie dieses Quiz bestehen (50 Prozent oder mehr richtig), können Sie sich direkt aus dem Kurs heraus selbst ein Zertifikat ausdrucken. Es dient als Fortbildungsnachweis gegenüber Ihrem Träger und/oder dem Jugendamt. 

Auf den Zertifikaten befinden sich diese Angaben:
• die Bearbeitungsdauer (durchschnittliche Bearbeitungszeit)
• der Titel des Kurses
• der Name der/des Autorin/Autors des Kurses
• das Datum der Ausstellung des Zertifikates
• der Name des Kursteilnehmers
• digitale Unterschrift der Inhaberin von kita-campus.de

Teilnahmebestätigung

Bei allen Kursen können Sie sich am Ende jeweils eine Teilnahmebestätigung ausdrucken, auf dem Sie selbst Ihren Namen und das Datum eintragen können. Es dient - genauso wie das Zertifikat - als Fortbildungsnachweis gegenüber Ihrem Träger oder dem Jugendamt. 

Besonderheiten

  • Lebensmittelhygiene - Schulungen: Wenn Sie die Multiple-Choice-Fragen am Ende der Kurse zu mehr als 50 Prozent richtig beantworten, erhalten Sie ein in allen Bundesländern voll gültiges Teilnahmezertifikat.
  • Infektionsschutz - Belehrungen: Wenn Sie die Belehrung = den Kurs absolviert haben, können Sie sich am Ende das "Formblatt Folgebelehrung" (§ 43 IfSG) bzw.  die "Erklärung über die erfolgte Belehrung" (§ 35 IfSG) herunterladen und es ausfüllen (gilt in allen Bundesländern/bundesweit als gesetzlicher Nachweis, dass Sie belehrt wurden).

Wenn Sie Hilfe zum Thema "Zertifikate" benötigen (z.B. ausdrucken), schauen Sie bitte auf unserer Hilfe-Seite nach. Dort haben wir alles genau erklärt.

Hier haben wir alle Kurse mit allen Lernzeiten und sonstigen Angaben übersichtlich zusammengestellt: Schulungsübersicht. Tipp: die Schulungsübersicht können Sie auch dazu verwenden, Ihre Teilnahme oder die Ihrer Mitarbeiterinnen zu dokumentieren.

Qualität

Was die Qualität unserer Kurse betrifft, können Sie gerne einmal hier nachschauen: Link

Anerkennung unserer Kurse (Kindertageseinrichtungen)

Trägerautonomie bei der Fort- und Weiterbildung

Vielfach erhalten wir Nachfragen zu der „Anerkennung“ unserer Kurse. Wenn auch Sie sich dafür interessieren, bitten wir Sie, sich 1 Minute (siehe "...In aller Kürze") bzw. 5 Minuten (siehe unten "...etwas ausführlicher") Zeit zu nehmen und unsere sorgsam recherchierten Texte zu lesen.

Hinweis: Die Begrifflichkeiten der Bundesländer über den Titel Ihrer Vorgaben sind sehr unterschiedlich, zum Beispiel Bildungsplan, Bildungskonzeption, Curriculum; Bildungs- und Erziehungsplan, Orientierungsplan o.Ä. Der Einfachheit halber verwenden wir ausschließlich den Begriff „Bildungsplan“, meinen damit aber natürlich alle landesspezifischen Bezeichnungen (Link zu allen Bildungsplänen).

In aller Kürze

Was die Fort- und Weiterbildung der frühpädagogischen Fachkräfte betrifft, gilt das im KJHG verankerte Prinzip der Trägerautonomie, da das KJHG als Bundesgesetz über den Landesgesetzen steht (Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“).

Trägerautonomie = alle Träger in allen Bundesländern haben jederzeit das Recht, andere Themen (als die in den Bildungsplänen der Bundesländer genannten), die sie als wichtig und relevant für Ihre Einrichtungen ansehen, Ihren MitarbeiterInnen als Fortbildungsthemen „vorzuschreiben“ - auch wenn sie dies in der Regel in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen tun (oder ihnen gar die Entscheidung darüber ganz überlassen).

Beispiel: Wenn Sie in einer Montessori-Einrichtung arbeiten, werden Sie in keinem Bildungsplan Montessori-spezifische Themen finden. Nichtsdestotrotz werden Sie und Ihr Träger aber ein gesteigertes Interesse daran haben, dass Sie sich genau in diesem Themenfeld weiterbilden – und auch tun können, denn es ist ja letztlich Ihr Arbeitgeber, der darüber entscheidet (Trägerautonomie).

...etwas ausführlicher

Grundsätzlich gilt in Deutschland die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerte sogenannte Trägerautonomie oder Trägerhoheit. Bezogen auf die Thematik „Fort- und Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte“ bedeutet dies, dass alleine der Träger über die Inhalte, Dauer etc. von Fortbildungen entscheidet, da er der Arbeitgeber der Fachkräfte ist.

Da jedoch die Frühpädagogik einen zunehmend wichtigen politischen Stellenwert erlangt, nehmen die Bundesländer seit Jahren immer stärker Einfluss auf die Inhalte und Qualität der Fort- und Weiterbildung frühpädagogischer Fachkräfte, wobei hier enorme Unterschiede sowohl im Grad der Verbindlichkeit als auch in der Art und Weise der Einflussnahme existieren (Details s. Angelika Diller / Hans Rudolf Leu: Auswertung Ländergespräche 09.09.2010; WIFF 2010)

Sämtliche Vorgaben und Regelungen (Qualität, Themen, Fortbildungszeiten pro Jahr, Förderungsmodalitäten…) aller Bundesländer beziehen sich jedoch ausschließlich auf Präsenzfortbildungen und – bislang zumindest – nicht auf Online-Lernangebote
Also: Für Online-Lernangebote existieren noch keine bundesländerspezifischen Qualitätsvorgaben/-kriterien. 
Was zur Folge hat, dass kein Bundesland eine wie auch immer geartete Online-Fortbildung anerkennen kann, da es eben keine länderspezifischen Vorgaben, Empfehlungen o.Ä. für diese Art des Lernens gibt, anhand derer eine Bewertung vorgenommen werden könnte.

Wir von Kita-Campus sind aber sicher, dass in näherer Zukunft auch hier die Bundesländer mitreden möchten, weil diese Form des Lernens auch in der Frühpädagogik stetig zunimmt. Wenn ein wie auch immer geartetes Qualitätssystem etabliert wird, werden wir zu den ersten gehören, die sich zertifizieren lassen, weil wir sicher sind, dass unsere Kurse eine hohe Qualität und Praxisrelevanz besitzen.

Das bedeutet:

das Angebot von Kita-Campus steht in keinem Konflikt mit keiner der bundesländerspezifischen Vorgaben, Regelungen etc. – weil keine Vorgaben diesbezüglich existieren

- es kann (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) keine Anerkennung durch ein Landesinstitut, Landesministerium, kein Amt oder sonst wen geben, weil die Regelungen der Bundesländer sich ausschließlich auf Präsenzfortbildungen beziehen

- alleine der Träger entscheidet über die Sinnhaftigkeit einer Fortbildung und insofern ist auch nur er es, der eine Online-Fortbildung anerkennen kann oder nicht

- die meisten unserer Kurse bzw. Themen sind im Übrigen in allen Bildungsplänen aller Bundesländer vertreten. Das heißt für unsere Kunden: indem sie sich für uns entscheiden, lernen sie gleichzeitig auch die Inhalte, die „Ihr Bundesland“ von Ihnen erwartet, dass sie sie lernen

- unsere Kurse sollen Präsenzfortbildungen nicht ersetzen (können sie auch gar nicht), sondern stellen vielmehr eine Ergänzung oder Alternative dar, weil durch diese Art der Fortbildung einige gravierende Nachteile von Präsenzveranstaltungen ausgeglichen werden können, zum Beispiel:

  • Sie sind nicht ein oder mehrere Tage abwesend
  • wenn Sie ein Thema besonders interessiert, müssen Sie nun nicht mehr warten, bis irgendwo irgendwann ein (interessantes, bezahlbares) Seminar, das zeitlich für Sie und die Einrichtung passt, angeboten wird
  • Sie können zeit- und ortsunabhängig lernen – und zwar immer dann, wenn Sie das Wissen brauchen
  • Sie bestimmen, wann Sie was in welchem Tempo lernen wollen

Den kompletten Artikel können Sie hier downloaden.

Hinweise zur Anerkennung für Tagespflegepersonen

Die Anerkennung unserer Kurse als Fortbildung im Rahmen der jährlich nachzuweisenden Stunden (z.B. in Baden-Württemberg und Bayern 15 Stunden jährlich) obliegt nach unserer Kenntnis dem jeweiligen Jugendamt, das für Sie zuständig ist.

Damit Sie unsere Kurse dort auch anerkannt bekommen, sollten Sie mit Ihrem Jugendamt Kontakt aufnehmen und Ihnen von unserem Angebot (welches Sie gerne als Fortbildung anerkannt hätten) berichten. Nach unserer Erfahrung und den Rückmeldungen unserer Kunden akzeptieren die Jugendämter in der Regel diese Art der Fortbildung problemlos.

Wenn Sie bezüglich der Anerkennung unsere Unterstützung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung - vorzugsweise telefonisch (02602 - 672 9144). Wir helfen Ihnen gerne.

 

Stundennachweis Lernzeiten

In nahezu allen Kursen können Sie sich am Ende diesen Stundennachweis Ihrer individuellen Lernzeit herunterladen, online ausfüllen, wahlweise ausdrucken und  entweder direkt als  Datei versenden oder als Ausdruck an Ihren Arbeitgeber oder bspw. das Jugendamt verschicken.